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17. Sitzung des Trägerkreises der "Allianz für die Fläche" am 15. April 2011 in Düsseldorf

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In seiner Begrüßung weist Herr Staatssekretär Paschedag auf die Aktivitäten der Chefs und Chefinnen der Staats- und Senatskanzleien der Länder und des Chefs des Bundeskanzleramtes zur Erarbeitung eines breit angelegten Programms zur Reduzierung des Flächenverbrauchs hin. Auch unter diesem Bezug würden die Aktivitäten der Allianz für die Fläche an Bedeutung gewinnen. ( PDF-Datei Teilnehmerliste ca. 1,0 MB)


„Gewerbe- und Industrieflächen aus Sicht der Industrie- und Handelskammer in NRW“PDF-Datei PDF-Dokument ca. 0,4 MB)
Silke Hauser, Referentin Standortpolitik, IHK Mittlerer Niederrhein


Nach Aussage von Frau Hauser beträgt der Anteil der Gebäude- und Freifläche für Gewerbe 1,7 % an der gesamten Landesfläche. Der Anteil der Gebäude- und Freiflächen für Gewerbe zwischen 1993 und 2009 betrug lediglich 0,1 Prozentpunkte.


Frau Hauser legt dar, dass die Wirtschaftskraft des Landes ein qualitativ und quantitativ ausdifferenziertes Angebot an Flächen benötige. Die gewerblich/industrielle Wirtschaft und ein modernes Verkehrs- und Logistiksystem seien die wesentlichen Bestimmungsgründe des wirtschaftlichen Wohlstandes des Landes Nordrhein-Westfalen.


Frau Hauser weist darauf hin, dass im Gegensatz zur Berechnung des Bedarfes an Wohnbauflächen die aktuelle demografische Entwicklung für die Begründung oder Begrenzung eines gewerblich-industriellen Flächenbedarfs ohne Bedeutung sei. Sie fordert für den „Flächenverbrauch“ eine neue Definition möglichst auf Basis einer Nettoberechnung, da nicht alle überplanten Flächen „verbraucht“, also baulich genutzt oder versiegelt seien.


Die Bereitstellung eines ausreichenden Gewerbe- und Industrieflächenangebotes solle auf der Grundlage eines Monitorings vorausschauend erfolgen. Dabei kommen aus Sicht von Frau Hauser auch Standorte an immissionsmäßig vorbelasteten Hauptverkehrsachsen in Frage. Gleichzeitig fordert sie die Innenentwicklung zu fördern, Zentren zu stärken und in den Innenstädten Standorte für Dienstleistung sowie nicht störendes produzierendes Gewerbe und den Einzelhandel perspektivisch zu sichern. Ein zentraler Vorschlag der Referentin ist, planerisch einen Umgebungsschutz für Industrieflächen zu schaffen. Danach sollen vorhandene und künftig auszuweisende gewerblich-industrielle Flächen durch ein klares Trennungsgebot bei konkurrierenden Flächennutzungen eine langfristige Bestandssicherung und damit auch eine langfristige Investitionssicherheit für Unternehmen erhalten („Gewerbeschutzgebiete“).


Als ein mögliches neues Flächeninstrument stellt Frau Hauser „Hafenvorranggebiete“ zur Diskussion. Mit einem solchen Instrument sollen der Ausbau und die Entwicklungsperspektiven landesbedeutsamer Binnenhäfen und Logistikstandorte gesichert und sogenannte hafenaffine Nutzungen vor gewerbefremden Entwicklungen geschützt werden. Hinsichtlich interkommunaler und regionaler Standortentwicklungen äußert sich die Referentin grundsätzlich positiv. Allerdings sollten solchen Konzepte auf freiwilliger kommunaler Basis gefördert und nicht zur Voraussetzung für raumbedeutsame Planungen werden.


In der Diskussion weist Herr Rembierz (StK/Landesplanungsbehörde) darauf hin, dass der LEP auch künftig die Vorgaben für Siedlungsbereiche nach unterschiedlichen Nutzungen differenzieren wird. Für die Fortschreibung sei insgesamt eine restriktive Ausweisung von neuen Flächen vorgesehen.


Herr Rauen (Regionalrat Münster) betont die Bedeutung von Flächen für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Er fordert klare Vorgaben der Planung insbesondere dazu, dass großflächiger Einzelhandel nicht auf Standorten für eine gewerblich-industrielle Nutzung stattfinden dürfe.


Herr Eiling (HWK) unterstützt die Ausführungen von Frau Hauser. Auch aus seiner Sicht ist der Anteil der Wirtschaft an der Gesamtnachfrage nach Bauflächen gering. Dieser müsse aus Sicht des Handwerks differenziert gedeckt werden, z.B. der Bedarf für kleinere Handwerksbetriebe.


Frau Hauser legt dar, dass viele innerstädtische Flächen von einer gewerblich industriellen Nutzung in allgemeine Siedlungsbereiche umgewandelt werden, weil sie aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorgaben und verkehrlicher Restriktionen nicht mehr nutzbar seien. Sie fordert nochmals spezielle Bereichsdarstellungen für industrielle Nutzungen.


Herr Kröfges (BUND) möchte den Ausführungen von Frau Hauser zwar nicht in allen Punkten widersprechen, hat jedoch grundsätzliche Bedenken. Er betont, dass es sich hier um eine Allianz für die Fläche und nicht für die Flächenbereitstellung handele, die im Vortrag nach seiner Meinung zu stark im Vordergrund stehe. Herr Kröfges sieht direkte Zusammenhänge zwischen der Bereitstellung von Gewerbeflächen und den erforderlichen Erschließungsmaßnahmen und weist auf die daraus resultierenden Probleme vor allem für den Artenschutz und die Zerschneidung der Landschaft hin.


Frau Küppers-Ullrich (MWEBWV) merkt kritisch an, dass ihr der Aspekt der Wiederverwertung von Brachflächen in den Ausführungen von Frau Hauser gefehlt habe. Frau Hauser merkt dazu an, dass ihr der Aspekt „industrielle Verwendbarkeit“ solcher Flächen besonders wichtig ist.


Herr Pieper (IHK Niederrhein) legt dazu ergänzend dar, dass die Wiedernutzung von Brachflächen zur Entlastung neuer Flächen dienen könne. Es müsse allerdings eine entsprechende Infrastruktur vorhanden sein und vor allem gehöre der Einzelhandel in die Städte.


Von Seiten der Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände – Herrn Welge (Städtetag NRW) und Herrn Becker (Städte- und Gemeindebund NRW) wird ebenfalls auf fehlende industrielle Flächen hingewiesen. Es müsse Entwicklungsspielräume für gewerbliche Flächen geben.


Dem widerspricht Herr Mansell-Rudolph (Ingenieurkammer Bau) insofern, als er darauf hinweist, dass es eine Vielzahl von Brachflächen gebe, die nicht genutzt würden, weil sie vielleicht 10 €/m² teurer seien. Er plädiert dafür, zuerst solche Flächen zu nutzen.


Herr Heyer pflichtet bei, dass es eine Vielzahl von Brachflächen gebe, die allerdings differenziert betracht werden sollten. Im Ergebnis kosten Brachflächen jedoch nicht immer mehr als neue Flächen. Er regt an z.B. über fiskalische Instrumente wie eine zwischen neuen Standorten und alten Standorten differenzierende Grunderwerbessteuer mehr alte Flächen wieder in die Nutzung zu bringen.


Herr Staatssekretär Paschedag greift abschließend den Gedanken von Herrn Mansell-Rudolph zu einer Exkursion des Trägerkreises zu vorhandenen aber noch nicht neu oder nicht vollständig neu genutzten (Brach-)Flächen für industrielle Zwecke auf.


Forschungsprojekt: „Bedeutung von Raumordnung und Bodenordnung in Ballungsrandgebieten als Instrument zur Steuerung/Verringerung der Umwidmung landwirtschaftlich genutzter Flächen“PDF-Datei PDF-Dokument ca. 4,4 MB)
Prof. Dr. Theo Kötter, Universität Bonn


Herr Prof. Kötter stellt die Ergebnisse des Forschungsprojektes dar. Das kontinuierliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche geht ausschließlich zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen. Nach Aussage Herrn Prof. Kötters besteht eine Knappheit an Flächen zur Erzeugung für Nahrungsmittel und Energie in Deutschland. Bereits 2004 sei der Flächenbedarf um 400 m² pro Einwohner höher gewesen als die verfügbare Fläche. Die Tendenz sei steigend. Haushaltsgrößen, Pendlerbilanzen und Zentrennähe sind nach Aussage des Referenten die „driving forces“ der Flächeninanspruchnahme.


Um die Flächennutzung nachhaltig steuern zu können bieten sich ordnungsrechtliche und ordnungspolitische Instrumente, Steuern und Abgaben, Subventionen und Transfers, Zertifikate, partizipative und kooperative Instrumente, Informationsinstrumente sowie Maßnahmen des Flächenmanagements und der Bodenordnung an.


Eine besondere strategische Aufgabe sieht Herr Prof. Kötter in der Förderung der Innenentwicklung. Er belegt das u.a. am Beispiel Emsdettens, das in der Allianz für die Fläche bereits mehrfach vorgestellt worden ist.


Erforderlich ist nach Darlegung Herrn Prof. Kötters, den Freiraum durch dessen „In-Wert-Setzung“ zu schützen. Dabei geht es darum, neben den ökonomischen Funktionen, die der Freiraum z.B. als Produzent von Nahrungsmitteln, nachwachsenden Rohstoffen oder Holz erbringt, auch seine ökologischen Effekte als ökologische Dienstleistungen monetär zu bewerten. Als Bewertungsrahmen kommt z.B. das von Herrn Prof. Kötter an der Universität Bonn entwickeltes Instrument „FIN.30-Flächenintelligent nutzen“ in Frage. Mit diesem Instrument lassen sich auch die ökonomischen Folgen der Siedlungsentwicklung langfristig darstellen.


Die Vorteile bodenordnungspolitischer Maßnahmen demonstriert Herr Prof. Kötter u.a. an der Planung und Realisierung der ICE-Trasse Köln-Frankfurt a.M. Hier konnte z.B. eine Minimierung der Freirauminanspruchnahme, Reduzierung des Kompensationsflächenbedarfs und auch die Vermeidung von Zerschneidungsschäden und Restflächen durch Bodenordnung erreicht werden.


Ein spezielles Problem stellt für Herrn Prof. Kötter die Steuerung von Standorten der Tierhaltungsbetriebe im Außenbereich dar. So kann z.B. durch Maßnahmen der Bauleitplanung ein Ausschluss der privilegierten Zulässigkeit von gewerblichen Tierhaltungsbetrieben erreicht werden.


Nachdem Herr Prof. Kötter nochmals die Herausforderungen zur quantitativen und qualitativen Steuerung der Flächennutzung durch Monitoring, Mengensteuerung, räumliche Steuerung und qualitative Steuerung erläutert hat, lautet sein Fazit, dass abgesehen von ökonomischen Instrumenten keine neuen Instrumente zum Schutz des Freiraums benötigt werden, sondern die vorhandenen eingesetzt werden müssten.


Auf die kritische Anmerkung von Herrn Dr. Wimmers (IHK), dass eine Auslagerung der Nahrungsmittelproduktion nicht nur ein Zeichen von Knappheit, sondern auch ein Instrument nationalökonomisch sinnvoller Arbeitsteilung sein könne, antwortet Herr Prof. Kötter, dass grundsätzlich festzustellen sei, dass in Deutschland eine Flächenknappheit bestehe.


Herr Rauen spielt insbesondere auf die Flächenkonkurrenzen zwischen Nahrungsmittelproduktion und Erzeugung regenerativer Energien („Tank statt Teller“) an. Er rät, die Folgen der regenerativen Energieerzeugung auf der Fläche bis zu Ende zu durchdenken. Der Regionalrat Münster habe das sehr intensiv diskutiert.


Bezüglich der von Herrn Prof. Kötter angesprochenen Problematik großer Tierhaltungsanlagen im Außenbereich merkt Herr Rauen an, dass eine Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuches erforderlich sei, um mehr Steuerungsmöglichkeiten im Außenbereich zu erhalten.


Herr Rembierz fragt für die Landesplanungsbehörde kritisch nach, woher zusätzliche Flächen für die Siedlungsentwicklung kommen sollten, wenn nicht von der Landwirtschaft. Wald, Wasser oder der Naturschutz könnten keine zusätzlichen Flächen bereitstellen. Herr Prof. Kötter weist auf Möglichkeiten hin, bestehende Bausubstanzen statt neuer Flächen zu nutzen. Die Gemeinde Hiddenhausen beispielsweise habe ein Programm „Jung kauft alt“ aufgelegt. Der Freiraum stünde deshalb heute als Siedlungsflächenlieferant in diesem Ausmaß zur Verfügung, weil er ökonomisch nicht hinreichend bewertet werde. Zur Anmerkung von Frau Verhaag (LWK) dass die Unternehmensflurbereinigung kein Instrument zum Flächensparen sei, vertritt Herr Prof. Kötter die Auffassung, dass Bodenordnungsmaßnahmen geeignet seien Kollateralschäden bei Planungen zu reduzieren.


Bodenschutzpreis 2011
Kurzbericht Gerhard Kmoch, AAV Hattingen


Herr Kmoch erläutert die Schwerpunkte zur Verleihung des diesjährigen Bodenschutzpreises NRW im Rahmen der „Allianz für die Fläche“. Der Bodenschutzpreis 2011 hat zwei Schwerpunkte: Zum einen den Bereich Bodenschutz und Altlastensanierung sowie andererseits den Biotop und Artenschutz. Es sollen daher in diesem Jahr auch Projekte ausgezeichnet werden, bei denen durch die Schaffung neuer Biotope und Lebensräume ein Beitrag zum Erhalt der Biologischen Vielfalt vor allem im dichtbesiedelten Raum erreicht wird. Der Preis soll am 08. November durch Herrn Staatssekretär Paschedag im Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft (BEW) verliehen werden. Die Ausschreibung beginnt im Mai.


Kurzberichte aus laufenden Projekten der Allianz für die Fläche


Entwicklung eines Zertifizierungssystems für nachhaltige Flächenkommunen ( PDF-Datei PDF-Dokument ca. 2,0 MB)


Herr Dr. Reuter (LAG 21) erläutert den Stand des Projektes. Das Projekt wird durchgeführt in Zusammenarbeit von LAG 21, Kommunal- und Abwasserberatung NRW sowie Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung. Durch ein differenziertes Zertifizierungsverfahren auf der Basis quantitativer und qualitativer Bewertungskriterien wie z.B. Flächensituation, Organisation Managementcontrolling, planerische Steuerungsinstrumente sowie Kommunikation und Kooperation innerhalb der Verwaltung können sich Kommunen bezüglich ihrer Flächenpolitik bewerten lassen. Neben einem Imagegewinn und einer Vorbildfunktion kann das Durchlaufen des Zertifizierungsprozesses für die Kommunen auch eine Senkung von Infrastrukturkosten sowie effizientere Planungen mit sich bringen.


Erarbeitung einer Informationsplattform – Internet und Broschüre – zur Anwendung von Kosten- und Nutzenrechnern in der Siedlungsentwicklung ( PDF-Datei PDF-Dokument ca. 1,3 MB)


Herr Thiel (BDO) stellt den Projektansatz dar. Ziel ist die Aufbereitung vorhandener Informationen. Es sollen verschiedene auf dem Markt erhältliche Kosten- und Nutzenrechner zur Siedlungsentwicklung dargestellt werden. Ziel ist es, den Kommunen Orientierungshilfen zu geben, für sie passende Tools auszuwählen. Das Ergebnis soll ein „nüchterner“ und „wertungsfreier“ Überblick über den Markt sein. Wesentliches Instrument ist ein Pool-Steckbrief, der die einzelnen Kostenrechner differenziert vorstellt. Das Ergebnis des Projekts soll auf einer Internetseite im Rahmen des Auftritts der Allianz für die Fläche sowie als (Internet) Broschüre veröffentlicht werden. Der Abschluss des Projektes ist zum Oktober 2011 geplant.


Erarbeitung eines „Blended learning-Kurses“ zur Fortbildung zu Klima- und Flächenmanagern
Ralf Rosinky, BEW Duisburg


Ziel des Projektes ist die Qalifizierung vor allem kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereichen Klima und Fläche. Der Blended-learning-Kurs wird im Wesentlichen die Module „Management“, „Klima“, „Fläche“ sowie „Kommunikation“ umfassen. Der Kurs ist als sogen. Blended-learning-Kurs aufgebaut, d.h., es ist eine Lernorganisation, bei der traditionelles Lernen (Präsenzveranstaltungen) und Internetlearning miteinander verbunden werden. Für die Teilnehmer besteht die Möglichkeit als Abschluss des Kurses ein Zertifikat zu erwerben. Nach jetzigem Planungsstand soll Anfang 2012 erstmalig ein entsprechender Kurs angeboten werden.
Ziel des Kurses ist nicht nur die Vertiefung von Wissen und Kenntnissen aus den genannten Bereichen Klima und Fläche, sondern auch ein fachübergreifendes Verwaltungshandeln in den Kommunen zu fördern.